UVV-Prüfung
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Einmal jährlich erfolgt die Prüfung der Fahrzeuge mit einer Dokumentation des Zustandes.
Wir prüfen gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29) die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sowie An- und Aufbauteile wie Kofferraumdeckel oder Türen. Ebenfalls zum Prüfumfang gehören Ladungssicherung, Anhängerkupplung, Haltegriffe und die individuellen weiteren für die Sicherheit wichtigen Fahrzeugbestandteile. Wir empfehlen die Kombination der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung mit regulären Inspektionen oder der Hauptuntersuchung. Dies spart Zeit, Kosten und vermeidet unnötige Standzeiten.